Der Smartkat eignet sich ausgezeichnet für Segeltörns auf verschiedenen Seen. Auf der Karte sind verschiedene Einwasserungsstellen vermerkt. Auf den Schweizer Seen gelten je nach Kanton unterschiedliche Zulassungsregeln. Faustregel: Gewässer die im Kanton liegen (oder angrenzen), in welchem das Boot registriert ist, sind Bewilligungsfrei. Ebenso sind alle Berner und Westschweizer Gewässer Bewilligungsfrei. Auch auf dem Bodensee darf dank der kleinen Segelfläche Seen mit Vignettenpflicht: Zugersee, Vierwaldstättersee, Sempachersee, Hallwilersee. (weitere Seen sind nicht auszuschliessen) Eine detailliertere Übersicht finden sie in diesem PDF Eigene Einwasserungsstellen können hier eingetragen werden
Einwassern auf einer größeren Karte anzeigen
Regeln und Vorschriften
Seit 1. Januar 2013 gelten neue Regeln betreffend der Sicherheitsausrüstung auf Schweizer Gewässern.
Auf „Segelschiffen, die nicht über ausreichenden spritzwasser- oder wetterdicht verschliessbaren Stauraum zur Mitführung von Rettungsgeräten im Sinne von Artikel 134 verfügen.“ reicht eine Schwimmweste der Norm EN 393 mit 50N Auftrieb aus.
Wir empfehlen jedoch trotzdem eine Schwimmweste mit Kragen und 75N Auftrieb, da diese im Notfall automatisch auf den Rücken dreht.
Weitere Informationen betreffend der Mindestausrüstung finden sie in folgendem Merkblatt (PDF)
Informationen zum Einwassern finden Sie in diesem PDF