Seit 1. Januar 2013 gelten neue Regeln betreffend der Sicherheitsausrüstung auf Schweizer Gewässern.
Auf „Segelschiffen, die nicht über ausreichenden spritzwasser- oder wetterdicht verschliessbaren Stauraum zur Mitführung von Rettungsgeräten im Sinne von Artikel 134 verfügen.“ reicht eine Schwimmweste der Norm EN 393 mit 50N Auftrieb aus.
Wir empfehlen jedoch trotzdem eine Schwimmweste mit Kragen und 75N Auftrieb, da diese im Notfall automatisch auf den Rücken dreht.
Weitere Informationen betreffend der Mindestausrüstung finden sie in folgendem Merkblatt (PDF)
Informationen zum Einwassern finden Sie in diesem PDF